Der Fall betrifft italienische Bürger die zur Zeit der Ereignisse im Ausland wohnhaft waren. Am 31.12.01 um 19.00 Uhr informierte eine junge Frau die Polizei über das ungewöhnliche Verschwinden der Eltern, nach der Auffindung von einer Blutspur in ihrer Wohnung. Bei der Ortsbesichtigung stellte sich die Wohnung in Ordnung vor, mit Glut im Kamin und erleuchteter Weihnachtsbaum am Haupteingang und das Abendessen für das Neujahrbankett zum Teil schon vorbereitet. Die Ermittlungsbeamten haben Videos und Photos aufgenommen, insbesondere vom Wohnzimmer und deren Ecke zwischen zwei Sofas, wo eine Blutspur mit zweifacher verschiedenen Verteilungsmuster auf dem Fliesenpflaster lag und rundum eine bescheidene Unordnung der Einrichtungen zu merken war. Eine andere Blutspur wurde an der gegenüberliegenden Seite des Wohnzimmerbodens aufgefunden und als Schrittspur zugeschrieben; einige, runde Bluttropfen waren auf den Teppich sichtbar, wo auch eine Falte unter dem kleinen Tisch lag und Schmuckstücke lagen auch darauf. Asservate der Blutspuren wurden am Ort gesichert und die DNA-Analyse mit darauffolgendem Vergleich mit der Tochter und den Söhnen bestätigte deren mütterlicher Herkunft. Gleichzeitig in der Umgebung des Wohnortes wurden Brandüberreste eines Auto in der Nähe eines Straßenabsturz aufgefunden, darin wurde die Anwesenheit von menschlichen Reste ausgeschlossen. Der beauftragte italienische Staatsanwalt, anhand der Spurenauffindungen am Ort und gleichzeitigen Verschwinden der Frau, formulierte die Anklage von Gattinmord durch Einwirkung von spitzer/scharfer Gewalt. Zur Unterstützung der Staatsanwaltsannahme, ohne einen technischen Gutachten, das Anerkennen einen Schlagaderursprung der Blutspur, die Inkompatibilität der Blutmenge mit dem Leben und die Anwesenheit einer Schrittspur. Die Verteidigung, anhand der Photos und Videos des Fundort, schlägt eine unterschiedliche Blutmusterinterpretation und eine verschiedene Rekonstruktion des Tatgeschehens vor, um die Haltlosigkeit der Anklagethese zu beweisen.

Einziger fund eine Blutspur ohne Leiche: ist die Anklage von Gattinmord haltbar? / D.R. Schillaci, A. Piccinini, E. Colombo, M. Baroncini. ((Intervento presentato al 83. convegno Jahrestagung der Deutschen Gesellshaft für Rechstmedizin tenutosi a Göttingen nel 22-25 settembre 2004.

Einziger fund eine Blutspur ohne Leiche: ist die Anklage von Gattinmord haltbar?

A. Piccinini;
2004

Abstract

Der Fall betrifft italienische Bürger die zur Zeit der Ereignisse im Ausland wohnhaft waren. Am 31.12.01 um 19.00 Uhr informierte eine junge Frau die Polizei über das ungewöhnliche Verschwinden der Eltern, nach der Auffindung von einer Blutspur in ihrer Wohnung. Bei der Ortsbesichtigung stellte sich die Wohnung in Ordnung vor, mit Glut im Kamin und erleuchteter Weihnachtsbaum am Haupteingang und das Abendessen für das Neujahrbankett zum Teil schon vorbereitet. Die Ermittlungsbeamten haben Videos und Photos aufgenommen, insbesondere vom Wohnzimmer und deren Ecke zwischen zwei Sofas, wo eine Blutspur mit zweifacher verschiedenen Verteilungsmuster auf dem Fliesenpflaster lag und rundum eine bescheidene Unordnung der Einrichtungen zu merken war. Eine andere Blutspur wurde an der gegenüberliegenden Seite des Wohnzimmerbodens aufgefunden und als Schrittspur zugeschrieben; einige, runde Bluttropfen waren auf den Teppich sichtbar, wo auch eine Falte unter dem kleinen Tisch lag und Schmuckstücke lagen auch darauf. Asservate der Blutspuren wurden am Ort gesichert und die DNA-Analyse mit darauffolgendem Vergleich mit der Tochter und den Söhnen bestätigte deren mütterlicher Herkunft. Gleichzeitig in der Umgebung des Wohnortes wurden Brandüberreste eines Auto in der Nähe eines Straßenabsturz aufgefunden, darin wurde die Anwesenheit von menschlichen Reste ausgeschlossen. Der beauftragte italienische Staatsanwalt, anhand der Spurenauffindungen am Ort und gleichzeitigen Verschwinden der Frau, formulierte die Anklage von Gattinmord durch Einwirkung von spitzer/scharfer Gewalt. Zur Unterstützung der Staatsanwaltsannahme, ohne einen technischen Gutachten, das Anerkennen einen Schlagaderursprung der Blutspur, die Inkompatibilität der Blutmenge mit dem Leben und die Anwesenheit einer Schrittspur. Die Verteidigung, anhand der Photos und Videos des Fundort, schlägt eine unterschiedliche Blutmusterinterpretation und eine verschiedene Rekonstruktion des Tatgeschehens vor, um die Haltlosigkeit der Anklagethese zu beweisen.
set-2004
Settore MED/43 - Medicina Legale
Einziger fund eine Blutspur ohne Leiche: ist die Anklage von Gattinmord haltbar? / D.R. Schillaci, A. Piccinini, E. Colombo, M. Baroncini. ((Intervento presentato al 83. convegno Jahrestagung der Deutschen Gesellshaft für Rechstmedizin tenutosi a Göttingen nel 22-25 settembre 2004.
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